Mitgliederbestimmungen Turnverein Azmoos

In folgenden Abschnitten wird beschrieben welchen Bestimmungen Mitglieder jeglichen Alters bei ihrem Beitritt zustimmen. Sobald eine Person an einem Training teilnimmt, oder als Mitglied im Verein geführt ist, gilt dies als Zustimmung zu den Bestimmungen.

Der Turnverein Azmoos ist Mitglied in verschiedenen Verbänden und Verbandsstrukturen. Dies sind der Schweizerische Turnverband STV,  der St.Galler Turnverband SGTV, der Kreisturnverband Oberland KTVO. Im Bereich der Leichtathletik sind wir Swiss Athletics sowie Ostschweiz Athletics angeschlossen. 
Mit der Mitgliedschaft werden auch die nötigen Personendaten an die Verbände weitergegeben. Die Verbände selbst geben die Daten nicht ohne persöhnliche Einwilligung an Dritte weiter.

Der Turnverein Azmoos ist auch teil des Sportförderungsprogramms Jugend + Sport des Bundes. Für Kinder und Jugendliche können so Förderbeiträge bezogen werden. Dies bedingt einer Weitergabe der Personendaten an die Datenbank von J+S. 

Zur Anmeldung an Wettkämpfe oder Anlässe müssen bestimmte Personendaten an den Veranstalter weitergegeben werden. Dies beschränkt sich nur auf die für den Zweck benötigen Daten.

Der Turnverein Azmoos gibt keine persönlichen Daten an Dritte weiter ohne Einwilligung der Person. Ausgenommen sind die obgenannten Institutionen. An diese werden die Daten ab Eintritt oder bei Teilnahme an Trainings übermittelt.

Der Turnverein Azmoos behält sich vor Fotos von Wettkämpfen und Anlässen zu machen und zu veröffentlichen. Die benutzen Kanäle sind Printmedien, Sozial Media (Facebook, Instagramm) sowie die Website. Jedes Mitglied stimmt mit dem Beitritt zu, dass seine Bilder im Sinne des Vereins veröffentlicht werden dürfen. 

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jugend und aktiv gemeldete Mitglieder sind zusätzlich gedeckt über die Leistungen der Sportversicherungskasse.

Der Turnverein Azmoos fordert respektvollen Umgang mit seinen Mitturnerinnen und Mitturner wie auch den umgebenden Mitmenschen. Der Verein stützt sich dabei an die Ethik Charta von Swiss Olympic.

Respektloses Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss aus Riege und Verein. Der Entscheid über einen Ausschluss wird durch die Leitenden und/oder den Vorstand getroffen und ist nicht anfechtbar. 

Mit dem Beitritt oder der Teilnahme an einem Trainingsangebot stimmt die Person stillschweigend den Bedingungen zu. Genauere Bestimmungen sind in den Statuten des Vereins festgehalten und können auf Anfrage eingesehen werden.
Nicht Zustimmen muss dem Vorstand schriftlich gemeldet werden.